Die rechtlichen Grundlagen bilden:
BUND
KANTON
GEMEINDE
Die ZSO nimmt folgende Aufgaben gemäss Art. 2 und 3 des BZG wahr:
Die ZSO bezweckt damit, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie zur Begrenzung und Bewältigung von Schadenereignissen
beizutragen.