Leitbild

Die ZSO Gürbetal stellt hohe Anforderungen an:

unsere eingeteilten Zivilschutzangehörigen

unsere eingeteilten Zivilschutzangehörigen

  • Unsere Zivilschutzangehörigen engagieren sich in hohem Masse und übernehmen Verantwortung für die von ihnen ausgeführten Arbeiten.
  • Unsere Zivilschutzangehörigen leisten auch in schwierigen Zeiten ein überdurchschnittliches Arbeitspensum.
den Ausbildungsstandard

den Ausbildungsstandard

  • Unsere Zivilschutzangehörigen geniessen einen hohen Ausbildungsstandard, welcher jährlich überprüft und wenn nötig angepasst wird.
  • Unsere Zivilschutzangehörigen können bei Eignung und Bedarf Spezialisten- und Kaderausbildungen besuchen. Das Wissen geben sie den anderen Zivilschutzangehörigen weiter.
die Verbesserung des Zivilschutz-Images

die Verbesserung des Zivilschutz-Images

  • Unsere Zivilschutzangehörigen sind sich dem Image in der Bevölkerung und der Politik bewusst und fördern dieses durch freundliches Auftreten und einem einwandfreien Tenue.
  • Wir zeichnen uns aus für Kostentransparenz und wollen mit unseren Leistungen die Bevölkerung für die Wichtigkeit des Zivilschutzes aufmerksam machen.
uns selbst

uns selbst

  • Wir sind ein verbindlicher Partner im Bevölkerungsschutz und setzen uns mit aller Kraft für die Unterstützung unserer Partnerorganisationen ein.
  • Wir streben nach zukunftsgerichteten, pragmatischen Lösungen.

Leistungsauftrag der Zivilschutzorganisation Gürbetal

Rechtliche Grundlagen

image

Die rechtlichen Grundlagen bilden:

BUND

  • Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG)
  •  Zivilschutzverordnung (ZSV)

KANTON

  • Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG)
  • Kantonale Verordnung über den Bevölkerungsschutz (KBSV)
  • Kantonale Verordnung über den Zivilschutz (KZSV)

GEMEINDE

  • Bevölkerungsschutz-Reglement der Gemeinde Belp (BSR)
  • Bevölkerungsschutz-Verordnung der Gemeinde Belp (BSV)
  • Der öffentlich-, rechtliche Vertrag über die Zusammenarbeit im Zivilschutz
Leistungsauftrag (PDF)

Auftrag und übergeordnete Ziele der ZSO Gürbetal

Die ZSO nimmt folgende Aufgaben gemäss Art. 2 und 3 des BZG wahr:

  • Schutz der Bevölkerung
  • Betreuung schutzsuchender Personen
  • Kulturgüterschutz
  • Unterstützung der Führungsorgane bzw. des regionalen Führungsorganes
  • Instandstellungsarbeiten
  • Einsätze zugunsten der Gemeinschaft
  • Die zur Erfüllung der Aufgaben nötigen Planungen

Die ZSO bezweckt damit, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie zur Begrenzung und Bewältigung von Schadenereignissen
beizutragen.