Das Rekrutierungsverfahren wird gemeinsam mit der Armee durchgeführt und umfasst die Information der Stellungspflichtigen, den Orientierungstag und die eigentliche, zwei bis drei Tage dauernde Rekrutierung.
Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen Armee und Zivilschutz.
Bei der Einteilung in den Zivilschutz werden wenn immer möglich, persönliche Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Um einen vielseitigen Einsatz sicherzustellen, werden die Schutzdienstpflichtigen einer der drei folgenden Grundfunktionen zugeteilt:
neue Grundfunktionen seit 01.01.2013: