Der Kanton erlässt zusätzliche Bestimmungen, welche im Kanton Bern gültig sind.
Die Kantonale Gesetzgebung muss im Einklang zu den Erlassen des Bundes sein.
Per 1. Januar 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Bern eine Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz erlassen.
Ab 1. Januar 2015 tritt die Kantonale Verordnung über den Zivilschutz KZSV in Kraft.
Der Bund regelt alles Grundsätzliche im Bereich Bevölkerungsschutz mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.